Auch wenn man davon ausgeht, dass Software keine „bewegliche Sache“, sondern ein Immaterialgut ist, so gibt es einige Aspekte, die für eine Anwendung der Produzenten- und Produkthaftung sprechen. Software wird wie eine Ware im Rechtsverkehr angeboten und beherrscht heute fast alle administrativen Vorgänge bis hin zu sensiblen Anwendungen in der Flug- und Medizintechnik, die wie jedes Medikament dramatische Folgen für Menschen und Sachen auslösen können. Zu denken ist hierbei bspw. an Schäden, die durch eine fehlerhafte Steuerung in einer Software für Raketensysteme, in Radarkontrollsystemen oder in medizinisch-technischen Geräten entstehen können.1148 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach angemerkt, dass die Nutzung der Internettechnik nicht ...

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