Datenschutzerklärung
Bis auf Blogs benötigen die meisten Social Media-Profile keine Datenschutzerklärung.
Ist eine Social Media-Präsenz ein selbstständiges, impressumspflichtiges »Telemedium«, dann muss neben dem Impressum auch eine Datenschutzerklärung vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich ebenfalls aus dem Telemediengesetz (§ 13 Abs.1), wird jedoch in den meisten Fällen bereits durch die Datenschutzerklärung der Social Media-Plattform erfüllt.
Nur wenn die Plattform selbst keine Datenschutzerklärung bietet oder im Rahmen des Social Media-Auftritts zusätzliche Daten von den Besuchern erhoben werden (zum Beispiel im Rahmen eines Gewinnspiels), wird eine eigene Datenschutzerklärung notwendig.
Notwendigkeit eigener Datenschutzerklärung
Ein typischer ...
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