Verwendung von Multimediawerken

Der Begriff Multimedia bezeichnet alle Inhalte, die nicht so richtig in die klassischen Kategorien von »Literatur, Bilder, Musik und Film« passen, aber trotzdem individuell-persönliche Elemente enthalten. Häufig handelt es sich dabei um Kombinationen von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Zeichnungen, Animationen oder Musikstücken. Darüber hinaus kann bei Multimediawerken auch die individuelle Zusammenstellung und Anordnung der Inhalte selbst geschützt sein.

Flash-Filme und Spiele

In Flash-Filmen sind in der Regel sowohl die einzelnen Grafiken nebst Musik als auch ihre Zusammenstellung geschützt. Insoweit lassen sie sich mit Videos vergleichen, die auch eine Kombination von Bildern und Musik darstellen.

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