Satire, Karikatur und Parodie

Neben den im Gesetz ausdrücklich geregelten Ausnahmen, die es erlauben, zum Beispiel im Rahmen des Zitats fremde Werke zu nutzen oder bei Versammlungen Personen abzubilden, gibt es das Recht zur satirischen Meinungsäußerung. Dieses Recht macht es möglich, fremde Bilder, Videos, Musik und Texte, Abbildungen von Personen oder die in Kapitel 5 besprochenen Marken ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Rahmen von satirischer Werbung oder Protestaktionen zu nutzen.

So hat zum Beispiel die Umweltorganisation Greenpeace das urheberrechtlich geschützte Markenlogo des Ölkonzerns BP nach dessen schlechtem Krisenmanagement während der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko 2010 von Nutzern zulässigerweise verfremden lassen.

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