Erlaubte Nutzung fremder Marken
Der Markenschutz enthält Ausnahmen. Dazu gehören vor allem die private Nutzung von Marken, Nutzung im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit sowie Beispiele im § 23 MarkenG, wenn Sie einen gleichlautenden Namen haben, Markenprodukte verkaufen oder Zubehör oder Leistungen rund um die Marke anbieten möchten. Im Rahmen dieses Kapitels werden Sie anhand konkreter Beispiele erfahren, wie die nachfolgenden Ausnahmen sich in der Praxis auswirken.
Private Nutzung von Marken
Das Markenrecht gilt nicht gegenüber Privatpersonen. Die müssen dafür aber das Namensrecht beachten.
Eine Markenverletzung setzt die geschäftliche Nutzung einer Marke voraus. Im Privatbereich gilt das Markenrecht nicht. Sie können in privaten Blogartikeln ...
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