Meinungen und Tatsachen

Um einschätzen zu können, ob eine Äußerung zulässig ist, müssen Sie vor allen Dingen den Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung kennen.

  • Tatsachen. Tatsachen oder auch Fakten sind Ereignisse oder Vorgänge, die wahrnehmbar und (zumindest theoretisch) beweisbar sind. Das heißt, eine Tatsachenbehauptung kann wahr oder unwahr beziehungsweise richtig oder falsch sein.

  • Meinungen. Meinungen sind persönliche Überzeugungen und Werturteile. Anders als Tatsachenbehauptungen sind Meinungsäußerungen als subjektive Ansichten weder beweisbar noch können sie wahr oder unwahr sein.

Die Aussage »Die Batterie des Telefons hält nur 5 Stunden« ist eine Tatsachenbehauptung, da sie mit Zahlen beweisbar ist und somit ...

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