Haftung für Mitarbeiter

Arbeitgeber haften für die von ihren Mitarbeitern im Rahmen des Arbeitsauftrags begangenen Rechtsverstöße.

Nach §§ 7 und 10 TMG gelten die von Ihren Mitarbeiten erstellten Inhalte als Ihre eigenen. Das bedeutet, dass Sie für Rechtsverstöße darin so einstehen müssen, als ob Sie sie selbst begangen hätten.

Hinweis

Wer für eine Rechtsverletzung haftet, der muss sie beseitigen, zusichern, dass sie in der Zukunft nicht erneut begangen wird, unter Umständen Schadensersatz zahlen und die aufgrund der Rechtsverletzung entstandenen Rechtsanwaltskosten tragen. Mehr zu den Auswirkungen der Haftung erfahren Sie in Kapitel 10.

Die Haftung für Mitarbeiter erstreckt sich zunächst auf die Pflicht zur Beseitigung des Rechtsverstoßes und das ...

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