6 Die Vernehmung auf dem Schriftweg in der Praxis polizeilicher Ermittlungen – ein Experteninterview
Im Ermittlungsverfahren auf polizeilicher Ebene ist den Ermittelnden ein größerer Entscheidungsspielraum bezüglich der Vernehmungsform überlassen als vor Gericht. Schriftliche Vernehmungen sollen in einfachen Fällen durchgeführt werden; in komplexeren, uneindeutigen Fällen empfiehlt sich eine mündliche Vernehmung. Eine konkrete Definition von ‚einfach‘ liegt – wie bereits in Kapitel 5.1 anhand von § 163a Abs. 1 der StPO problematisiert wurde – jedoch nicht vor. Eine theoretische Annäherung an die Aussage im Rahmen schriftlicher Vernehmungen wird erschwert durch: Erstens den gesetzlich unterbestimmten Spielraum, zweitens den aus theoretischer ...
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