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Strategische Personalentwicklung in der Praxis

2.1  Abgrenzung von Weiterbildung und strategischer Personalentwicklung

Es ist die Aufgabe des Personalwesens, für das Unternehmen notwendiges und entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, das zur Erreichung und Sicherung der Unternehmenstätigkeit erforderlich ist. Gleichzeitig gilt es Mitarbeiter zu betreuen, zu entwickeln, zu fördern, zu führen und zu verwalten. Ein Teilbereich des Personalwesens im Unternehmen ist die betriebliche Weiterbildung – oder Personalentwicklung – die dazu beiträgt, die erworbenen beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter zu sichern und deren Kompetenzen im Unternehmensinteresse weiter auszubauen.

Dabei sind unter Qualifikation die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eines Menschen zu verstehen. Fähigkeiten lassen sich in diesem Zusammenhang als Potenzial eines Menschen verstehen, seine Umwelt zu beherrschen und sich in Lebenssituationen angemessen zu verhalten. Fertigkeiten hingegen sind durch Übung entstandene Teile des menschlichen Potenzials, die durch gezielte Trainingsmaßnahmen erweitert und vertieft werden können. Kenntnisse stellen durch Schulungsmaßnahmen erworbenes kognitives Wissen dar (vgl. Staehle W.: Management, München 1999, S. 161 f.).

2.1.1  Definition betriebliche Weiterbildung

Bildung umfasst im klassischen Sinne alle Formen einer lernenden und selbstreflektierten Auseinandersetzung des Einzelnen mit sich selbst und den Anforderungen seiner ...

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