3.3.4.2 Anpassung des nationalen Rechts und der nationalen Verwaltungspraxis

Das nationale Recht sowie die nationale Verwaltungspraxis bedürfen keinerlei Anpassung im Hinblick auf die finanzielle Förderung via CEF. Die CEF entstammt dem Haushalt der Europäischen Union und alle mit dieser im Zusammenhang stehenden Entscheidungen werden durch Unionsorgane gefällt.

3.3.4.3 Rechtsschutzkonstellationen und -probleme

Die Auswahlentscheidung der Kommission über die finanzielle Förderung von Vorhaben gem. Art. 19 Abs. 1 CEF-VO gibt vielfältigen Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Die entsprechenden Auseinandersetzungen werden dabei nicht vor nationalen Gerichten ausgetragen. Vielmehr sind die europäischen Gerichte allein zuständig. Denn bei der finanziellen ...

Get Stromleitungsnetze now with the O’Reilly learning platform.

O’Reilly members experience books, live events, courses curated by job role, and more from O’Reilly and nearly 200 top publishers.