Die Personalfreisetzung und insbesondere die Entlassung stellen häufig einen erheblichen Einschnitt in das Leben des Mitarbeiters dar. Wenige Bereiche der Betriebsführung sind deshalb so stark gesetzlich reglementiert wie dieser. Das Arbeits- und insbesondere Kündigungsrecht sind zwingend zu beachten, können jedoch hier nicht ausgeführt werden. Allerdings muss noch einmal betont werden, dass die Arbeitsgesetze nur Mindestvorschriften sind. Ein Krankenhaus hat eine Sinnverantwortung in der Gesellschaft und seine Aktivitäten werden von der Allgemeinheit sehr deutlich wahrgenommen. Deshalb wird auch der Umgang mit dem unnötigen, leistungsschwachen oder in Rente gehenden Mitarbeiter verzeichnet. Ein weises Krankenhausmanagement überlegt sehr genau, ...

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