(4) Trägerschaften und Organisationen
Für die touristische Gestaltung ist es wichtig, Destinationen hinsichtlich der Rechtsformen ihrer Organisation zu betrachten. Das Spektrum reicht hier von öffentlichen Ämtern über Tourismusvereine, Gebietskörperschaften bis hin zu Tourismus-GmbHs mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie reinen Privatbetrieben.
Darüber hinaus sind Gebietsgemeinschaften, Ministerien usw. für die Gestaltung des Tourismus in den Destinationen zuständig. Aufgrund des starken öffentlichen Charakters der touristischen Organisationen werden die Destinationen häufig als öffentlicher Fremdenverkehrs-/Tourismusbereich bezeichnet. Die Produktion und Gestaltung des touristischen Angebotes erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen, ...
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