2 Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im haushalts- und verfassungsrechtlichen Kontext

Aufgrund verschiedener einfachgesetzlicher Bestimmungen vor allem im Haushaltsrecht, aber auch an anderer Stelle1 unterliegt die öffentliche Hand dem Wirtschaftlichkeitsgebot. In Teilen der juristischen Literatur wird sogar die Position vertreten, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot Verfassungsrang besitzt und bereits auf diesem Weg alle staatlichen Gewalten bindet.2

Vor diesem Hintergrund kann man es als konsequent ansehen, dass das Haushaltsrecht für alle finanzwirksamen Maßnahmen die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgibt. Diese ermöglichen die wirtschaftliche Beurteilung einzelner Maßnahmen ...

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