In den nächsten Monaten änderte Sthamer jedoch seine Auffassungen teilweise. In der Mitarbeitersitzung am 20. Februar 1917 wurde Moellendorffs Prioritätensetzung ausgedehnt diskutiert und am Ende bestätigt. Folgerichtig bestand in einer vertraulichen Mitarbeiterbesprechung am 7. März Einigkeit, dass der Reichskommissar das Recht erhalten müsse, Zwangsorganisationen zu bilden. Am 10. April legte Reichskommissar Sthamer StS Helfferich einen ausgearbeiteten Verordnungsentwurf vor, den er eine Woche später mit seinen Mitarbeitern besprechen wollte. Analog zu Regelungen der Kriegswirtschaft wollte er Vollmacht erhalten, „Unternehmen auch ohne ihre Zustimmung zu Gesellschaften zu vereinigen“, damit sie gemeinsam Rohstoffbeschaffung und -verteilung, ...

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