Das von Schacht etablierte System der außenwirtschaftlichen Regulierung mittels bilateraler Verrechnungsabkommen eröffnete dem RWM noch eine weitere Alternative zum Ausgleich der Handelsbilanzen. Wenn es schon nicht möglich war, den Wert der geleisteten Exporte durch eine Steigerung der Ausfuhrmengen zu erhöhen, verblieb immer noch der Ausweg eines staatlich verordneten Anstiegs der Ausfuhrpreise. Begründet wurde diese Maßnahme in aller Regel mit einem entsprechenden Anstieg der Einfuhrpreise, so beispielsweise in den Fällen der Anhebung der Ausfuhrpreise gegenüber Kroatien2168 um durchschnittlich 25 Prozent im Winter 1943 und gegenüber Bulgarien2169 um bis zu 60 Prozent im Frühjahr 1943. Das AA war mit dieser Vorgehensweise des RWM keineswegs ...
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