3Verträge
Neben dem Eigentum ist der Vertrag das wichtigste Rechtsinstitut überhaupt. Er ist Grundlage unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Durch den Vertrag können zwei oder mehr Personen ihre gegenseitigen Rechtsbeziehungen weitgehend frei gestalten und fixieren. In diesem Kapitel geht es um allgemeine Regeln und Prinzipien, die für alle Vertragstypen gelten.
3.1Grundlagen
3.1.1Begriff des Vertrags
Begriff
Das BGB enthält keine Definition des Begriffs „Vertrag“. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Vertrag eine Willensübereinkunft zwischen zwei oder mehr Personen ist, die Rechtsfolgen herbeiführen soll.
3.1.2Verträge sind einzuhalten
Pacta sunt servanda
Verträge sind einzuhalten, „pacta sunt servanda“. Ist ein Vertrag wirksam zustande ...
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