5.7
Rechtsgrundlagenverzeichnis
111
Erfassen Sie die abzugrenzenden Quellen mit der Auswahl SPRACHE in der Erfass-
maske als anderssprachig. Mehrere sprachlich getrennte Quellenverzeichnisse
vermag Word mithilfe des Schalters \l zu erstellen.
Vorgegeben sind zwei Sprachen, meist Deutsch und Englisch. Benötigen Sie mehr
als zwei Quellenverzeichnisse, lässt sich die Sprachenauswahl wie folgt erweitern:
W
INDOWS-STARTMENÜ | ALLE PROGRAMME | MICROSOFT OFFICE | MICROSOFT
OFFICE ####-TOOLS | MICROSOFT OFFICE #### SPRACHEINSTELLUNGEN
32
Fügen Sie weitere Sprachen im Register BEARBEITUNGSSPRACHEN hinzu.
5.7 Rechtsgrundlagenverzeichnis
Eine Sonderform der Quellenangabe ist das Rechtsgrundlagenverzeichnis. Auch
für andere Arten von indizierten Verzeichnissen ist diese Form geeignet, weil sie
recht flexibel anpassbar ist.
5.7.1 Zitate eintragen
Um ein Rechtsgrundlagenverzeichnis bereitzustellen, benötigt Word eine Zitaten-
sammlung, die Sie wie folgt erstellen:
Abb. 5.17: Einträge für das Rechtsgrundlagenverzeichnis festlegen (links) und abrufen (rechts)
32
#### steht für die Office-Version, in diesem Fall im Klartext, also z.B. 2010; diese Angabe steht
bei den neueren Versionen in der Ebene »Office-Tools«, bei älteren Versionen in der Ebene
»Spracheinstellungen«.
Kapitel 5
Verweise und Verzeichnisse
112
1. Markieren Sie das Zitat.
2.
(ª)+(Alt)+(I) oder VERWEISE | ZITAT FESTLEGEN
Der Dialog ZITAT MARKIEREN setzt den markierten Text ins Feld AUSGEWÄHLTER
TEXT, wo Sie ihn bei Bedarf noch nacharbeiten können. Dieser Text wird in der
Rechtsgrundlagensammlung angezeigt.
1. Wählen Sie im Feld K
ATEGORIE die zugehörige Kategorie aus.
2. Geben Sie im Feld K
URZES ZITAT an, unter welchem Kürzel das Zitat im Haupt-
text erwähnt werden soll.
3. Schließen Sie die Erfassung mit einem Klick auf M
ARKIEREN ab.
Word fügt hinter dem markierten Text eine Wiederholung als A
USGEBLENDETER
TEXT ein und überträgt die Einträge im Dialog ZITAT MARKIEREN von den oberen
Feldern in die unteren, manuell nicht zugänglichen.
Sie können auf diesen Eintrag jederzeit mit
(ª)+(Alt)+(I) wieder zugreifen und
die Verknüpfung erneut benutzen.
5.7.2 Einträge hinzufügen
Der Dialog ZITAT MARKIEREN gehört zu denen, die das Weiterarbeiten nicht behin-
dern, während sie geöffnet sind. Das erleichtert das Hinzufügen weiterer Einträge.
Mit W
EITERSUCHEN oder Scrollen gehen Sie zum nächsten erforderlichen Eintrag
im Text, markieren diesen und klicken in den Dialog – sofort übernimmt der Dia-
log die markierte Textpassage und Sie können direkt mit der Zuordnung zu einer
Kategorie und der Feinarbeit am Eintragstext weitermachen.
5.7.3 Zitate wiederverwenden
Der Dialog ZITAT MARKIEREN ist multifunktional. Er ist auch zu verwenden, wenn
Sie von Ihrer Quelle an anderer Stelle im Dokument Gebrauch machen wollen.
Hinweis
Die Schaltfläche KATEGORIE dagegen führt zum Änderungsmodus für die Kate-
gorienbezeichnungen.
Hinweis
Das Feld darunter und das unterste Feld LANGES ZITAT werden automatisch
befüllt, wenn Sie die Erfassung abschließen.
5.7
Rechtsgrundlagenverzeichnis
113
1. Setzen Sie die Schreibmarke an die Position, an der das Zitat verwendet wird.
2.
(ª)+(Alt)+(I) oder VERWEISE | ZITAT FESTLEGEN
3. Suchen Sie in der Liste KURZES ZITAT die passende Quelle und markieren Sie
sie durch Anklicken.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche M
ARKIEREN.
Komplettmarkierung gleicher Zitate
Wollen Sie, dass in der Rechtsgrundlagensammlung auf alle Textstellen, die ein
bestimmtes Zitat betreffen, verwiesen wird, markieren Sie im Dialog Z
ITAT MARKIE-
REN die gewünschte Kurzform und klicken auf die Schaltfläche ALLE MARKIEREN.
Damit wird eine Indexmarke bei allen Zitatstellen eingefügt, und beim Erstellen des
Rechtsgrundlagenverzeichnisses wird auf all diese Textstellen verwiesen.
Rechtsgrundlagen-Zitate finden
Eine speziell für das Aufspüren von Rechtsgrundlagen in einem Text bestimmte
Funktion verbirgt sich hinter der Schaltfläche W
EITERSUCHEN im Dialog ZITAT
MARKIEREN
. Dieser Assistent durchsucht den Text nach typischen Kennzeichen
von Rechtstexten, vornehmlich nach dem §-Zeichen, aber auch anderen vermeint-
lich juristischen Wörtern und Kürzeln.
5.7.4 Rechtsgrundlagenverzeichnis einfügen
Setzen Sie die Schreibmarke an die Position im Text, an der das Rechtsgrund-
lagenverzeichnis erscheinen soll, und betätigen Sie dann:
V
ERWEISE | RECHTSGRUNDLAGENVERZEICHNIS EINFÜGEN
Abb. 5.18: Funktionen des Rechtsgrundlagenverzeichnisses
Im Dialog RECHTSGRUNDLAGENVERZEICHNIS wählen Sie die Kategorie aus, zu der
das Verzeichnis erstellt werden soll, und formatieren die Darstellungsform, bevor
Sie das Erstellen mit einem Klick auf starten.

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