Mustafa T. Oğlakcıoğlu/Jan C. Schuhr
26.Verbotene Sprache
Abstract: Der folgende Beitrag möchte einen Überblick darüber geben, in welchen Varianten der Gebrauch von Sprache bei Strafe verboten ist. Sprache und Recht haben die zentrale Abhängigkeit von Regeln gemein, unterscheiden sich aber in der Art der Regeln (unten 2). Auch das Strafrecht befasst sich nicht nur mit expliziten Äußerungen (unten 3). Ein Grundproblem sprachbezogener Ge- und Verbote liegt in Umfang und Intensität der Freiheitseingriffe; dies ist verfassungsrechtlich bedeutsam, wirft aber auch spezifisch strafrechtliche Fragen nach Legitimität und Grenzen auf (unten 4). Weitgehende Sprachverbote sind zwar konstruierbar (unten 5.1). V. a. knüpfen Straftatbestände aber an Sprechakte ...
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