2Rechtliche Grundlagen
2.1Kommunalverfassungen
Die Gemeindeordnungen der Länder stellen die gesetzlichen Grundlagen dar, nach denen die Gebietskörperschaften alle ihre Angelegenheiten in freier Selbstverwaltung regeln können. In Verbindung mit weiteren Ordnungen, die die Gemeinden betreffen, werden diese Gesetze als Kommunalverfassung bezeichnet. Die Kommunalverfassungen sind Landesgesetze und geben die Rahmenbedingungen für ein Beteiligungsmanagement vor. Sie regeln, ob eine Gebietskörperschaft überhaupt eine wirtschaftliche Betätigung aufnehmen kann. Auf diesen Aspekt wird in Kapitel 2.3 eingegangen. Viel wichtiger ist jedoch die Regelung der Vertretungsorgane der Gebietskörperschaft.
Historisch sind vier Arten von Kommunalverfassungen zu unterscheiden, ...
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