Kapitel 16. Barrierefreiheit

In diesem Kapitel:

Eine Internetseite sollte so gestaltet sein, dass jeder Mensch sie betrachten und benutzen kann. Dieser Satz klingt zunächst einmal ziemlich trivial. In der Praxis stolpert man jedoch sehr oft über Seiten, die diesem Kriterium alles andere als genügen. Insbesondere Personen mit einer Behinderung werden immer wieder unnötig Steine in den Weg gelegt.

Beispielsweise verwenden blinde Menschen gern sogenannte Screen-Reader. Diese Programmgattung zeigt den Inhalt einer Homepage nicht an, sondern liest sie dem Benutzer vor. Viele Internetseiten sind jedoch so auf die Optik fixiert, dass ...

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