4 Die eigentliche Gründung
Nachdem nun eine Grundlage durch rechtliches Wissen und Überlegungen zur Finanzierung gelegt wurde, kann damit begonnen werden, die Geschäftsidee umzusetzen: der eigentliche Gründungsprozess der Unternehmung. Wir orientieren uns im Folgenden am Gründungsprozess einer GmbH bzw. UG.
4.1 Der Gründungsbeschluss
Möchten mehrere Personen eine Unternehmergesellschaft bzw. GmbH gründen, spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft. Diese entsteht allein aus der gemeinsamen Absicht, ein Unternehmen gründen zu wollen, es gibt (vereinfacht gesagt) keinerlei formale Kriterien. Rechtlich handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Wie wir in Kapitel 2 besprochen haben, haften deren Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt. Die Gesellschaft darf also Verträge abschließen, beispielsweise Räume anmieten oder einen Schreibtisch kaufen, auch unter ihrem Namen. Sie wird aber juristisch wie eine GbR behandelt. Eine Geschäftstätigkeit ist bereits möglich, allerdings ohne den Schutz der Haftungsbeschränkung (vgl. 11 GmbHG). Diese greift erst ab der konstitutiven Eintragung in das Handelsregister (HR). Das Team entscheidet sich an dieser Stelle für die Rechtsform, den Geschäftszweck, den Sitz, die Höhe der Stammeinlage und bestimmt den Geschäftsführer in spe.
4.2 Notartermin und Vor-GmbH
Der Notar ist als unabhängiger Träger ...
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