A.3BAHNHÖFE, HÄFEN, FLUGHÄFEN

Bahnhöfe, Schiffshafenanlagen und Flughäfen fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Wer dort Fotos machen möchte, benötigt die Erlaubnis des Betreibers. Wie groß das Risiko ist, ohne eine solche Erlaubnis Ärger zu bekommen, ist unterschiedlich. Wer nur mit der Kamera in der Hand Fotos macht, wird seltener Probleme haben. Wer eine Blitzanlage aufbaut, läuft da schon eher Gefahr, nach einer Erlaubnis gefragt zu werden.

Die Deutsche Bahn hat hierzu eine Richtlinie für Fotografen veröffentlicht, die den Gebrauch von Stativen und Lichtanlagen in Bahnhöfen untersagt, nicht aber das Fotografieren an sich: http://tiny.cc/4pvnjy

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