Nach der Kapitalkostenbestimmung werden die erwarteten Rückflüsse nach Steuern ermittelt (siehe Tabelle 9.24). Auf Basis der geschätzten Absatzmengen sowie der Stückpreise bzw. -kosten werden zunächst die erwarteten Umsatzerlöse sowie die laufenden Kosten pro Jahr ermittelt. Als Saldo der Ein- bzw. Auszahlungen errechnen sich die Rückflüsse vor Steuern. Zur Ermittlung der Steuerzahlungen wird zunächst der steuerpflichtige Gewinn errechnet, der anschließend mit dem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 30 % multipliziert wird. Die beiden kursiv gedruckten Zeilen werden ausschließlich zur Ermittlung der Steuerzahlungen benötigt; sie gehen ansonsten nicht weiter in die Ermittlung der Rückflüsse ein. Nach Abzug der Ertragsteuerzahlungen ergeben ...