Alles hat ein Ende: Das Erlöschen und die Durchsetzbarkeit schuldrechtlicher Ansprüche
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In diesem Kapitel
Bedeutung des Erlöschens von Ansprüchen erkennen
Wichtige Erlöschenstatbestände anwenden können
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erfassen
In den vorausgegangenen Kapiteln hatten Sie Gründe kennengelernt, weshalb jemand eine Leistung zu erbringen hat: sei es aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder weil jemand gesetzlich dazu verpflichtet ist. Im Zusammenhang mit alledem ging es dabei zunächst maßgeblich darum, ob ein entsprechender Anspruch überhaupt entstanden ist. Ist das der Fall, dann bedeutet das jedoch nicht zwangsläufig, dass der Anspruch auf ewig besteht. Ansprüche können untergehen, sie erlöschen. Ein erloschener Anspruch existiert nicht mehr und begründet insofern keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen. Es kann schließlich sein, dass ein Anspruch entstanden und nicht erloschen ist, dass er aber gleichwohl aus bestimmten Gründen nicht mehr durchgesetzt werden kann. Erfahren Sie in diesem Kapitel mehr zu den rechtlichen Einzelheiten bezüglich dieser beiden Punkte, nämlich
dem Erlöschen von Ansprüchen,
der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.
Die hier besprochenen ...
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