Zehn weitere wichtige Prüfungsschemata auf einen Blick
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In diesem Kapitel
Die nachfolgenden Prüfungsschemata dienen lediglich als Orientierung. Sie sind nicht sklavisch »abzuspulen«. Zu einzelnen Punkten ist vielmehr nur dann etwas zu schreiben, wenn der Sachverhalt dazu Anlass bietet. Das sind wichtige Punkte, wie sie immer wieder vorkommen.
Die Anfechtung (§§ 142f., 119ff. BGB)

Die Anfechtung kann an zwei Prüfungspunkten thematisiert werden: Anspruch entstanden oder Anspruch untergegangen (je nachdem, ob man die Regelungen als rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen einordnet).
Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§ 142 Abs. 1 BGB)
Voraussetzungen:
1. Anfechtungsgrund
• Inhaltsirrtum (§ 119 Abs.1 1. Fall BGB), Erklärungsirrtum (§ 119 Abs.1 2. Fall BGB), Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB)
• Falsche Übermittlung (§ 120 BGB)
• Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 1. Fall BGB) oder widerrechtliche Drohung (§ 123 Abs. 1 2. Fall BGB)
2. Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
3. Anfechtungsfrist (§§ 121 bzw. 124 BGB)
Die Stellvertretung (§ 164ff. BGB)

Die Stellvertretung kann in unterschiedlichem Kontext eine Rolle spielen: »Anspruch entstanden?« (wenn Stellvertretung bei Antrag oder Annahme geprüft wird) bzw. »Anspruch untergegangen?« (wenn Stellvertretung eines ...
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