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Abb. 4–1 Nach deutschem Recht ist und bleibt der Fotograf Urheber seiner Bilder. (Foto: gebäude.1 Fotografie – Stephan Edol, Models: Dóri Visy, Thomas Stelzmann)

4 Allgemeines zur Urheberschaft an Bildern

Jeder kann Urheber sein – die meisten sind es bereits, ohne es vielleicht zu wissen. Urheberschaft bezeichnet das Eigentum an immateriellen, geistigen Wirtschaftsgütern. Einfacher ausgedrückt: Es ist im Grunde das Recht, über das zu bestimmen, was man geschaffen hat. Das Urheberrecht schützt die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem (Geistes-)Werk. Es regelt die Reichweite der Rechte über ein Werk und das Verhältnis zu ...

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