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Abb. 6–1 Die Rechte des Fotografen werden durch bestimmte Regelungen zur zulässigen Nutzung eingeschränkt. (Foto: Dennis Tölle)

6 Einschränkungen der Rechte des Fotografen und Schrankenregelungen des Urheberrechts

Die in Kapitel 5 genannten Rechte des Fotografen als Urheber gelten, wie schon angedeutet, nicht uneingeschränkt. So sind neben der bereits genannten Erschöpfung des Verbreitungsrechts noch viele weitere Einschränkungen vorhanden, die der Fotograf zu billigen hat. Die Schrankenregelungen im Urheberrecht bestehen aus Gründen wirtschaftlicher, staatlicher und ganz privater Interessen sowie solcher der Allgemeinheit. Hierbei muss allerdings ...

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