September 2012
Intermediate to advanced
316 pages
8h 17m
German

Abb. 6–1 Die Rechte des Fotografen werden durch bestimmte Regelungen zur zulässigen Nutzung eingeschränkt. (Foto: Dennis Tölle)
Die in Kapitel 5 genannten Rechte des Fotografen als Urheber gelten, wie schon angedeutet, nicht uneingeschränkt. So sind neben der bereits genannten Erschöpfung des Verbreitungsrechts noch viele weitere Einschränkungen vorhanden, die der Fotograf zu billigen hat. Die Schrankenregelungen im Urheberrecht bestehen aus Gründen wirtschaftlicher, staatlicher und ganz privater Interessen sowie solcher der Allgemeinheit. Hierbei muss allerdings ...
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