Kapitel 16: Unabhängigkeit
Wie wir inzwischen bereits festgestellt haben, muss eine gute Softwarearchitektur folgende Aspekte stützen:
die Use Cases und den Systembetrieb
die Instandhaltung des Systems
die Entwicklung des Systems
das Deployment des Systems
16.1 Use Cases
Der erste Punkt dieser Liste – die Use Cases – bedeutet, dass die Architektur dem übergeordneten Zweck des Systems dienlich sein muss. Handelt es sich beispielsweise um eine Warenkorbanwendung, dann muss die Softwarearchitektur auch die entsprechenden Use Cases unterstützen. Unterm Strich ist dies für den Softwarearchitekten die oberste Direktive – und die oberste Priorität ...
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