Kapitel 16: Unabhängigkeit

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Wie wir inzwischen bereits festgestellt haben, muss eine gute Softwarearchitektur folgende Aspekte stützen:

  • die Use Cases und den Systembetrieb

  • die Instandhaltung des Systems

  • die Entwicklung des Systems

  • das Deployment des Systems

16.1  Use Cases

Der erste Punkt dieser Liste – die Use Cases – bedeutet, dass die Architektur dem übergeordneten Zweck des Systems dienlich sein muss. Handelt es sich beispielsweise um eine Warenkorbanwendung, dann muss die Softwarearchitektur auch die entsprechenden Use Cases unterstützen. Unterm Strich ist dies für den Softwarearchitekten die oberste Direktive – und die oberste Priorität ...

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