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5 Einige Besonderheiten der Bauträgerfinanzierung
§ 5 Zahlung des Kaufpreises
1. Der Gesamtkaufpreis ist wie folgt zahlbar:
a) ein Teilbetrag in Höhe von 30 %
b) ein Teilbetrag in Höhe von 28 %
c) ein Teilbetrag in Höhe von 9,8 %
d) ein Teilbetrag in Höhe von 9,1 %
e) ein Teilbetrag in Höhe von 9,1 %
f) ein Teilbetrag in Höhe von 10,5 %
g) ein Teilbetrag in Höhe von 3,5 %
nach Beginn der Erdarbeiten
nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, Rohinstallation
der Heizungs- und Sanitäranlagen
nach Rohinstallation der Elektroanlagen und Fenstereinbau ein-
schließlich Verglasun