
7.7 Non-Recourse-Finanzierungen
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wenn dieser Wechsel vor dem 1. Januar 2010 stattfindet, und die Immobilien bereits vor dem
1.1.2005 angeschafft oder hergestellt wurden. Viele Unternehmen warten jedoch zunächst
auf die genauen Regelungen der Unternehmensteuerreform, was zur Folge haben könnte,
dass sie nicht mehr genügend Zeit zur Umwandlung haben.
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Diese hälftige Steuerfreiheit entfallt jedoch beispielsweise, wenn eine Haltefrist von vier
Jahren nach dem Verkauf bzw. nach dem Wechsel in den REIT-Status nicht eingehalten
wurde, aber auch wenn bei Sale-and-Lease-back-Konstruktionen bestimmte Höchstbeteili-
gungsquoten des Veräußernden a