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4 Fremdfinanzierung in der Immobilienwirtschaft
Definition:
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, das in
schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann und welches die Eigentums-
verhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks verbindlich erfasst. Es ge-
nießt öffentlichen Glauben, d.h. jeder kann sich auf die Eintragungen im Grundbuch ver-
lassen.
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Jedes Grundstück besitzt ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem zur Kennzeichnung des
Grundstücks drei Abteilungen zu finden sind:
• 1. Abteilung: Erfassung der Eigentumsverhältnisse
• 2. Abteilung: Erfassung der Lasten und Beschränkunge ...