
6.3 Mezzanine Finanzierung
129
Genussrechtskapital
Definition:
Ein Genussrecht bezeichnet einen schuldrechtlich begründeten Anspruch auf wiederkeh-
rende Leistungen aus dem Gewinn oder Verlust eines Unternehmens als Gegenleistung fur
die Überlassung des Genussrechtskapitals.
Das Genussrechtskapital ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb es eine Vielzahl von Ausges-
taltungsformen gibt, die sich zudem in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens
unterschiedlich darstellen. Genussrechtskapital kann durch Verluste aufgezehrt werden. Es
wird gegenüber allen Gläubigerformen nachrangig bedient, aber vorrangig vor dem Eigenka-
pital. Neben eine ...