
8.2 Leasing als Finanzierungsalternative?
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8.2.3 Steuerliche Aspekte
Damit die steuerlichen Vorteile des Leasings genutzt werden können, ist es in der Regel am
vorteilhaftesten, wenn der Leasinggeber gleichzeitig der wirtschaftliche Eigentümer der
Immobilie ist (§ 39 AO). Der Leasingnehmer kann in diesem Fall die Leasingraten als Be-
triebsausgaben absetzen und das Leasingobjekt erscheint nicht mehr in seiner Bilanz („off-
balance"-Charakter
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des Leasings); es besteht lediglich eine Angabeverpflichtung im An-
hang. Immer wenn die Ausgestaltung des Leasingvertrags eine Risikoumverteilung hin zum
Leasingnehmer vornimmt, wird bezweifelt, das ...