
6.3 Mezzanine Finanzierung
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Die typische stille Gesellschaft begründet einen Anspruch am Gewinn und Verlust des Un-
ternehmens, wobei man eine Verlustbeteiligung jedoch auch ausschließen kann (§ 231
HGB). Bei der atypischen stillen Gesellschaft wird auch ein Anspruch auf Änderungen des
Vermögenswerts des Unternehmens bzw. der stillen Reserven erworben. Da es sich bei der
stillen Gesellschaft um den Erwerb einer Beteiligung handelt, ist dies dem Eigenkapital zu-
zuordnen. Stille Beteiligungen werden nicht selten als Form der Arbeitnehmer-Beteiligung
gewährt.
Partiarische Darlehen
Definition:
Partiarische Darlehen sind langfristige Darlehen