
5.2 Einige Finanzierungsbesonderheiten
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5.3 Struktur der Bauträgerfinanzierung
Deutlich wird, dass die Raten gemäß MaBV so bemessen sind, dass der Bauträger in Vorleis-
tung treten muss, was die Notwendigkeit einer weiteren Mittelaufnahme begründet. Die Dar-
lehen, die der Bauträger hierzu in der Regel aufnimmt, werden aus den Zahlungen der Erwer-
ber zurückgeführt und müssen während der Entwicklungs- und Bauphase nur verzinst, nicht
aber regelmäßig getilgt werden. In Abhängigkeit vom Institut und der Risikoeinschätzung
gegenüber dem Bauträger enthält der Zinssatz eine höhere Risikomarge, hinzu kommen häu-
fig Bearbeitungsgebühren. In einige ...