
P. AufsteHungspflicht
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Wirkung eines übergeordneten Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes trotz Erfüllung
der entsprechenden Voraussetzungen nicht in Anspruch genommen werden, wenn
- Gesellschafter, denen mindestens 10 % der Anteile an einer zu befreienden AG und KGaA
bzw. mindestens 20 % der Anteile an einer zu befreienden GmbH gehören, spätestens sechs
Monate vor Ablauf des Konzerngeschäftsjahres die Aufstellung eines Teilkonzernabschlus-
ses und Teilkonzernlageberichtes beantragt haben, oder
- dem Mutterunternehmen mindestens 90 % der Anteile an dem zu befreienden Unternehmen
gehören und nicht sämtliche Minderheitsgesellschafter de ...