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Β. Konzernrechnungslegung und Konzemrecht
Wenig vertrauenswürdig und zumindest als Basis für Ertragskraftprognosen irrelevant sind
schon die Aufwands- und Ertragspositionen in den Erfolgsrechnungen der einzelnen Kon-
zernunternehmen sowie die sich daraus ergebenden Einzelerfolge. Entsprechend den umfas-
senden Weisungsbefugnissen der Muttergesellschaft können Geschäfte mit den Tochterge-
sellschaften geschlossen werden, denen "ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
einer unabhängigen Gesellschaft" (§317 Abs. 2 AktG) nicht zugestimmt hätte. Sowohl die
Volumina bestimmter Aufwendungen und Erträge als auch die Verteilung der Erfolg ...