
118 F. Währungsumrechnung
2. Ein historischer Kurs (Kurs an dem Tag, an dem die Transaktion durchgeführt wurde, also
z.B. ein Umsatz getätigt, ein Anlagegegenstand erworben oder Kapital eingezahlt wurde
bzw. an dem Tag, an dem ein Gegenstand auf seinen aktuellen Zeitwert abgeschrieben
wurde (HK)).
3. Ein Durchschnittskurs (ein gewichteter oder ungewichteter Durchschnittskurs über einen
bestimmten Zeitraum, z.B. das Geschäftsjahr (DK)).
Die in der Literatur diskutierten Verfahren unterscheiden sich dadurch, welchen der drei oben
angeführten Kurse sie für die Umrechnung von Bilanz- und GuV-Positionen jeweils heran-
ziehen. Zukünftige Kurse (z.B ...