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D. Aufstellungspflicht
zwei der drei Größenmerkmale die grundsätzliche Konzernrechnungslegungspflicht ab dem
zweiten Stichtag einsetzt (vgl. § 293 Abs. 4 HGB). Dabei ist es völlig unerheblich, welche
zwei der drei Größenmerkmale über- oder unterschritten wurden und welche der beiden be-
schriebenen Methoden angewendet wurde.
Der Referentenentwurf zum BilMoG sieht eine Anhebung der Grenzwerte im § 293 HGB auf
21.000.000, 42.000.000, 19.250.000 bzw. 38.500.000 Euro (in der Reihenfolge im Gesetzes-
text und in der vorangegangenen Beschreibung) für Geschäftsjahre vor, die nach dem
31.12.2007 beginnen.
3.2 Problem der Beeinflussungsmöglichkeite ...