
Ν. Prüfung des Konzernabschlusses
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450, Tz. 124). Auch wenn die Beschränkung auf Mutter- und Tochterunternehmen in §§ 321
Abs. 2 Satz 6 und 320 Abs. 2 und 3 HGB angelegt ist, bleibt ein zusätzlicher Informations-
bedarf des Konzernabschlussprüfers gegenüber den Gemeinschafts- und assoziierten Unter-
nehmen (Equity-Methode). Fehlende Information beeinträchtigt Konzernrechnungslegung
und deren Prüfling und bedarf daher aus der Sache heraus einer Erläuterung. Unzweifelhaft
ist die Notwendigkeit zur Behandlung der Frage, ob der Konzernabschluss insgesamt unter
Beachtung der GoB oder anderer maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsäch ...