
F. Währungsumrechnung
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Bei der zweiten, in USA praktisch verbreiteten Variante der Stichtagskursmethode wird das
Eigenkapital der Tochter ausnahmsweise auf Basis des historischen Kurses zum Zeitpunkt
der Gründung der Tochter oder des Beteiligungserwerbs (hier der Kurs von 1 FWE = 2 € am
01.01.) umgerechnet. Da innerhalb der in Fremdwährung auf Soll- und Habenseite gleich
großen Bilanz der Tochter verschiedene Kurse zur Umrechnung genutzt werden, entsteht die
oben beschriebene Differenz von 400 Euro schon bei der Umrechnung. Sie wird ebenfalls in
der zwischen Grundkapital und Rücklagen vorsorglich geschaffenen Zeile "Differenz" erfasst
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