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F. Währungsumrechnung
Nach US-GAAP sind Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder, von der funktionalen
Währung abweichender Währung selbst bei Verstoß gegen das Realisationsprinzip auf Basis
des Stichtagskurses zu bewerten. Soweit also in funktionale Währung umgerechnet wird,
wären die Forderungen der Tochter mit 750 Euro und die Verbindlichkeit (FK) mit 1500
Euro anzusetzen. Der Erfolg der Tochter und des Konzerns steigt dann von 380 um 170 auf
550 Euro an. Der Jahresabschluss der Tochter in Euro und der Konzernabschluss in Euro, die
daraus resultieren, stimmen weitgehend mit den Ergebnissen im späteren Beispiel F.4 über-
ein. Die au ...