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J. GuV-Konsolidierung
ein fiktives Einheitsunternehmen den innerbetrieblichen Gütertransfer nicht als Umsatz aus-
weisen dürfte.
Wie aus dem Kapitel I. über die Zwischenergebniseliminierung bereits bekannt ist, müssen
Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen in der Konsolidierungsspalte aus der
Summen-Bilanz entfernt werden. Diese Notwendigkeit der Zwischenergebniseliminierung
gilt für die GuV-Konsolidierung ebenso. Das im Geschäftsjahr entstandene Zwischenergebnis
ist entsprechend dem Prinzip der doppelten Buchführung zunächst auch im Erfolg der Sum-
men-GuV enthalten. Es muss hier ebenfalls innerhalb der Konsolidierungsspalte