
L. Ergebnisverwendung und Konsolidierungsdifferenzen
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2. Vorschriften zur Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzernab-
schluss
Hinsichtlich der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzernabschluss sind zwei Ebe-
nen zu unterscheiden.
Die erste betrifft die konzernspezifische Aufteilung des Jahresergebnisses auf Mehrheit und
Minderheit, wenn dem Konzern nicht bei allen Tochterunternehmen 100 % der Anteile zu-
stehen. Diese erste Ebene ist in § 307 Abs. 2 HGB explizit geregelt: "In der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaften
zustehende Gewinn und der auf sie entfallende Verlust nach ...