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G. Kapitalkonsolidierung
aus Konzernsicht höher ausfällt (vgl. Ordelheide, BB 1986, S. 767). Hierbei handelt es sich
um die Erfolgswirkungen aus der Kapitalkonsolidierung, also den eventuell abgeschriebenen
Geschäftswert aus der erstmaligen Konsolidierung und um im Rahmen der erstmaligen Kon-
solidierung aufgedeckte stille Reserven, die durch Abschreibung, Verbrauch oder Abgang
erfolgswirksam aufgelöst wurden.
Zusätzlich wurden Rücklagenänderungen und noch nicht verwendete Ergebnisse des Toch-
terunternehmens aus der Zeit seiner Konzernzugehörigkeit bereits im Konzernabschluss
berücksichtigt, während sie in den Einzelabschluss des Mutterunternehmen ...