
202 G. Kapitalkonsolidierung
Bedingte Gegenleistungen werden anders zu behandeln sein, wenn SFAS 141 reformiert
wird. Sie werden unabhängig vom Objekt ihrer Bindung (Gewinn, Umsatz, Aktienkurs) stets
von Anfang an mit ihren meist geschätzten Zeitwerten (fair values) in die "cost of the acqui-
red entity" einbezogen. Letztere werden später auch nicht mehr angepasst. Soweit sich hinter
den bedingten Gegenleistungen Schulden verbergen, werden diese jeweils aktualisiert, aber
zu Lasten des Erfolgs. Durch Ausgabe von Eigenkapital zu erfüllende bedingte Gegenleis-
tungen werden hingegen nicht mehr angepasst (Hoyle/Schaefer/Doupnik, Advanced Accoun ...