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Β. Konzernrechnungslegung und Konzernrecht
vorliegen), die den Verdacht einer pflichtwidrigen Nachteilszufügung rechtfertigen". Diese
materielle Voraussetzung erfordert die Vorlage von glaubwürdigen Argumenten (nicht aber
schon Beweisen) für Tatsachen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Verdacht der
pflichtwidrigen Nachteilszufügung rechtfertigen. Allerdings kann der Antrag nicht von ei-
nem Aktionär allein gestellt werden. Das Recht steht gemäß der formellen Voraussetzung
nur einer Minderheit von mindestens 1 % des Grundkapitals oder von mindestens dem antei-
ligen Betrag von 100.000 Euro zu, die zusätzlich glaubhaft machen muss ...