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E. Konsolidierungskreis
3.2 Beschränkungen in der Rechtsausübung des Mutterunternehmens
Ein Mutterunternehmen braucht ein Tochterunternehmen nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB im
Rahmen der Vollkonsolidierung nicht in den Konzernabschluss einbeziehen, wenn "erhebli-
che" und "andauernde" Beschränkungen die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf das Ver-
mögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens "nachhaltig" beeinträchtigen.
Die im Gesetzestext verwendeten Worte "nachhaltig", "erhebliche" und "andauernde" ma-
chen deutlich, dass die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieses Konsolidierungswahlrech-
tes sowohl aus zeitlicher Sicht als auc ...