
G. Kapitalkonsolidierung
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2.2 Kapitalkonsolidierung mit oder ohne Beschränkung der Auflösung stiller
Reserven auf die im Beteiligungsbuchwert zum Ausdruck kommenden
Anschaffungskosten
Der Beteiligungsbuchwert repräsentiert den Wert der Gegenleistungen, die die Mutter er-
bracht hat, um den Anteil an der Tochter zu erwerben, und damit die Anschaffungskosten
dieses Anteils. Das gilt unabhängig davon, ob die Anschaffimgskosten in Geld, in Aktien, in
anderen Wertpapieren oder in Sachgütern geleistet wurden. Die Anschaffungskosten müssen
allerdings nicht unbedingt dem Wert des Anteils an der Tochter entsprechen, etwa wenn die
Mutter den Antei