
276 I. Zwischenergebniseliminierung
3.2.2.1 Untergrenze der Konzernherstellungskosten
Die Untergrenze der Konzernherstellungskosten liegt bei den von der Gesamtheit Konzern
geleisteten, dem Gegenstand unmittelbar zurechenbaren Aufwendungen (Einzelkosten). Aus-
gangsbasis für deren Ermittlung sind die beim Konzernlieferanten angefallenen Einzelkosten,
also dessen Herstellungskostenuntergrenze. Aus der speziellen Sichtweise des Konzerns als
einer wirtschaftlichen Einheit muss dieser Wert allerdings gegebenenfalls korrigiert werden.
Dabei kann es sowohl zu konzernspezifischen Herstellungskostenminderungen als auch zu
konzernspezifischen Herstellungskostenmehrunge ...